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Amtliche Bekanntmachungen 2020

Absage des Termines für die Abgabe des Schlagabraumes

Amtliche Bekanntmachungen

Absage des Termines für die Abgabe des Schlagabraumes

Die Abgabe von Schlagabraum am 28.03.2020 fällt wegen der Corona Entwicklung für alle Ortsteile aus und wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Sobald einer neuer Termin feststeht werden wir dies bekanntmachen.

wird bekanntgemacht

Liebenau, den 19.03.2020
Der Magistrat
der Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“

Amtliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“

Bauleitplanung der Stadt Liebenau
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“
hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung Liebenau hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2019 sowie 27.01.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 6.2 Liebenau „Nösselweg“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden am Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Das Verfahren wird im Rahmen von § 13 in Verbindung mit § 13a BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Ziel der Änderung ist die bauleitplanerische Zulassung des Baus von 3 ein- bis zweigeschossigen Ferienhäusern im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Dieser Teil des Geltungsbereichs wird im Rahmen der 1. Änderung von „Private Grünflächen – Freizeitgärten“ in „Sondergebiet Ferienhausgebiet“ geändert. Der Änderungsbereich hat eine Größe von 785 qm und liegt am nordöstlichen Stadtrand Liebenaus, der Flächennutzungsplan soll im Rahmen der Berichtigung angepasst werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30. März 2020 bis einschließlich 01. Mai 2020

in der Stadtverwaltung Liebenau, Bauamt, Lacheweg 1, 34369 Liebenau während der Dienststunden (Mo-Fr 8.00 – 12.00 h, Mo+Di 14.00 – 15.30 h, Do. 14.00 – 18.00 h) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind diese Bekanntmachung sowie die Planunterlagen auf dem Internetportal der Stadt Liebenau einzusehen unter: www.stadt-liebenau.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Möglichkeit, die ausliegenden Unterlagen einzusehen und schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf mitzuteilen. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie werden eine vorherige telefonische Anmeldung der Einsichtnahme bei der Stadt Liebenau unter 05676-9898-10 bzw. eine schriftliche Eingabe empfohlen. Die Einsendung schriftlicher Anregungen und Hinweise an das Bauamt der Stadt Liebenau, Lacheweg 1, 34369 Liebenau muss mit Eingang bis spätestens 01.05.2020 erfolgen. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenau durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Geltungsbereichs ist nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen.

Liebenau den 18.03.2020

Der Magistrat der Stadt Liebenau
Harald Munser
Bürgermeister

Aktuelle Terminausfälle!

Amtliche Bekanntmachungen

Aktuelle Terminausfälle!

Jagdgenossenschaftsversammlung Liebenau fällt aus

Die für Donnerstag, den 19. März 2020, um 19:00 Uhr, im Clubraum des Ratskellers Liebenau vorgesehene Versammlung der Jagdgenossenschaft Liebenau findet nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Liebenau, den 16.03.2020
gez. Eimer
Jagdvorsteher

Ortsbeiratssitzung Ostheim fällt aus

Die für Dienstag, den 24. März 2020, um 19:30 Uhr, im DGH Ostheim vorgesehene Ortsbeiratsstizung findet nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Liebenau, den 16.03.2020
gez. Radler
Ortsvorsteher

Jagdgenossenschaftsversammlung Zwergen fällt aus

Die für Samstag, den 28. März 2020, um 20:00 Uhr, in der Gaststätte ZUM ALTEN KUHSTALL in Liebenau-Zwergen vorgesehene Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen findet nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Liebenau, den 16.03.2020
gez. Fülling
Jagdvorsteher

Abgabetermine für Schlagabraum

Amtliche Bekanntmachungen

Abgabetermine für Schlagabraum

Die Abgabe von Schlagabraum findet für:

Liebenau, Haueda, Ersen, Grimelsheim
Samstag den 28.03.2020 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Waldeingang Lied von Liebenauer Seite

Niedermeiser
Samstag den 28.03.2020 um 10.30 Uhr
Treffpunkt: Dreschhalle

Zwergen, Lamerden, Ostheim
Samstag den 28.03.2020 um 09.30 Uhr
Treffpunkt: Campingplatz

Abnahmetermine: nach Absprache

Grundsätzliches :
Seit dem 01.01.2013 ist es Pflicht bei der Zuteilung des
Schlagabraumes den Motorsägenschein dem Forstbeamten
vorzulegen.

1. Bei der Verteilung von frischem Schlagabraum am gemeinsamen Termin richtet sich Größe und Zuteilung der Schlagabraumplätze nach der Anzahl der Selbstwerber.

2. Das Holz ist unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufzuarbeiten. (Gemäß dem Merkblatt für die Brennholzaufarbeitung durch Selbstwerber) Bei Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften wird jede weitere Aufarbeitung untersagt.

Jeder Selbstwerber haftet selbstschuldnerisch, für Unfälle können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

3. Das Holz ist so im Wald aufzuschichten, daß eine Schätzung der aufgearbeiteten Menge möglich ist. Die Freigabe sämtlichen Holzes außer Sammelholz zur Abfuhr erfolgt erst nach Abnahme im Wald!

4. Der Abfuhrschein ist mitzuführen und auf Verlangen den Beamten des Hessischen Forstamt, Magistratsmitgliedern, der Polizei und den Waldarbeitern vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Abfuhrschein Holz fährt muß mit einer Anzeige wegen Forstdiebstahl rechnen.

Die Preise sind wie folgt festgesetzt:

1. Schlagabraum kostet je Raummeter 25,- Euro

Der errechnete Geldbetrag ist in Bar oder per EC-Karte in der Stadtkasse Liebenau im Rathaus einzuzahlen.

wird bekanntgemacht

Liebenau, 12.03.2020
Der Magistrat
der Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister

Änderung der Öffnungszeiten der Stadt Liebenau

Amtliche Bekanntmachungen

Änderung der Öffnungszeiten der Stadt Liebenau

Am Dienstag, 31.03.2020 bleibt das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Passamt) wegen einer Fortbildung geschlossen.

Hinweis: Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Liebenau unter
www.stadt-liebenau.de veröffentlicht worden.

Wird bekannt gemacht
Der Magistrat der Stadt Liebenau
Liebenau, 11.03.2020
Munser, Bürgermeister

Haushaltssatzung 2020

Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung 2020

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07 März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Änd. des LandtagswahlG und anderer Vorschriften vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.802.238 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.790.790 €
mit einem Saldo von 11.448 €

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €

mit einem Überschuss von 11.448 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 477.877 €

und den Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.500 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.988.135 €
mit einem Saldo von -3.375.635 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.375.635 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -320.000 €
mit einem Saldo von 3.055.635 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 157.877 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf

3.375.635 €

festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

1.270.193 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.500.000 €

festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 690 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 690 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v. H.

Gem. § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz hat die Stadt Liebenau am 14.12.2018 eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die hier angegebenen Werte werden nachrichtlich dargestellt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zugunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Liebenau, den 27.01.2020

Magistrat der
Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung
I.
Die Haushaltssatzung der Stadt Liebenau für das Haushaltsjahr 2020 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß §97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1. In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§3 der Haushaltssatzung) in Höhe von

1.270.193 € (in Worten: -eine Million zweihundertsiebzigtausendeinhundertdreiundneunzig)

2. in Verbindung mit §103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (§2 der Haushaltssatzung) in Höhe von

3.375.635 € (in Worten: drei Millionendreihundertfünfundsiebzigtausendsechshundertfünfunddreißig)

3. in Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§4 der Haushaltssatzung) in Höhe von

1.500.000,00 € (in Worten: -eine Million fünfhunderttausend)

Kassel, den 26.02.2020

Der Landrat des Landkreises Kassel
im Auftrag

Michel

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.2020 bis 23.03.2020 zum im Rathaus, Lacheweg 1, 34396 Liebenau, Zimmer 10, zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Liebenau, den 10.03.2020

Magistrat der
Stadt Liebenau

Munser
Bürgermeister

Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen

Amtliche Bekanntmachungen

Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen

Am Samstag, den 28. März 2020 findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Alten Kuhstall“ die Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen statt, zu der ich herzlich einlade.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden des Jagdvorstandes
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Bericht der Jäger
9. Verschiedenes

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen im Bereich der Gemarkung, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die im Jagdkataster eingetragen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung gem. § 6 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenden Jagdgenossen beschlussfähig ist.

Liebenau, den 04.03.2020
gez. Dirk Fülling
Vorsitzender des Jagdvorstandes

Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen

Amtliche Bekanntmachungen

Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen

Am Samstag, den 28. März 2020 findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Alten Kuhstall“ die Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwergen statt, zu der ich herzlich einlade.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden des Jagdvorstandes
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Bericht der Jäger
9. Verschiedenes

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen im Bereich der Gemarkung, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die im Jagdkataster eingetragen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung gem. § 6 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenden Jagdgenossen beschlussfähig ist.

Liebenau, den 04.03.2020
gez. Dirk Fülling
Vorsitzender des Jagdvorstandes

Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Liebenau

Amtliche Bekanntmachungen

Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Liebenau

Am Donnerstag, den 19. März 2020, findet um 21:00 Uhr, im Clubraum des Ratskellers Liebenau die Versammlung der Jagdgenossenschaft Liebenau statt, zu der ich herzlich einlade.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Verwendung der Jagdpacht
5. Ergänzungswahlen
6. Eventuelle Satzungsänderung
7. Beratung und Beschlussfassung Jagdverpachtung
8. Verschiedenes.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen im Bereich der Gemarkung, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf und die im Jagdkataster eingetragen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung gem. § 7 Abs. 2 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenden Jagdgenossen beschlussfähig ist.

Liebenau, den 02.03.2020
gez. Eimer
Jagdvorsteher

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“ – Dokumente

Amtliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“ – Dokumente

Die Stadtverordnetenversammlung Liebenau hat in ihren Sitzungen vom 13.12.2019 sowie 27.01.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.2 Liebenau „Nösselweg“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden am Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) beschlossen. Das Verfahren wird im Rahmen von §§ 13 und 13a BauGB als Vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird angesehen. Der Flächennutzungsplan soll im Rahmen der Berichtigung angepasst werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. 1. Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 6.2 Liebenau “Nösselweg“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Liebenau, Bauamt, Lacheweg 1, 34396 Liebenau öffentlich ausliegen.

Liebenau, den 24.02.2020
Der Magistrat der Stadt Liebenau
Harald Munser
Bürgermeister