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Amtliche Bekanntmachungen 2020

Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen

Amtliche Bekanntmachungen

Berichtung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 in der Stadt Liebenau

Mit Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 ist das Unterschriftenquorum geändert worden. Abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG müssen Wahlvorschläge in den in dieser Vorschrift genannten Fälle nur zusätzlich von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.
Dies sind für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 15 Unterschriften, für die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Liebenau, Niedermeiser, Ostheim, Lamerden, Haueda, Zwergen und Ersen 5 Unterschriften und für den Stadtteil Grimelsheim 3 Unterschriften.

Liebenau, 21.12.2020
Der besondere Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen in der Stadt Liebenau
gez. Sascha Thöne

Öffentliche Auslegung Entwürfe Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2021

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Rechnungsjahr 2021

Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der zurzeit gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Rechnungsjahr 2021 in der Zeit vom 22.12.2020 bis zum 15.01.2021 während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus der Stadt Liebenau Zimmer 10, Lacheweg 1, 34396 Liebenau, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Liebenau, den 18.12.2020

Der Magistrat der

Stadt Liebenau

gez. Munser, Bürgermeister

Schornsteinreinigungsarbeiten in Haueda und Grimelsheim

Amtliche Bekannmachungen

Durchführung der Schornsteinreinigungsarbeiten
in Haueda und Grimelsheim

Die Schornsteinreinigung aller Schornsteine wird in den Stadtteilen
Haueda und Grimelsheim ab dem 11. November 2020 durchgeführt.

Zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister ist:

Frank Lindner
Oberweg 34
34379 Calden
Tel.: 05674 392
Fax: 05674 9238866

Liebenau, 05.11.2020
gez. Munser
Bürgermeister

Bürgermeisterwahl in Liebenau – Hygienemaßnahmen

Amtliche Bekannmachungen

Bürgermeisterwahl in Liebenau – Hygienemaßnahmen

Die besondere Situation in Zeiten der Corona-Pandemie macht beim Urnengang besondere Maßnahmen erforderlich.

Es gelten danach neben den bekannten AHA+L Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-Lüften) in
den Wahllokalen der Stadt Liebenau.

Alle Wahllokale erhalten eine Einbahnregelung, sodass die Wahlräume nur von einem Eingang her
betreten und durch einen anderen Ausgang verlassen werden müssen.
Die Tische der Wahlhelfer werden dafür so angeordnet das die Wählerinnen und Wähler bei der
Abgabe der Stimmzettel in Richtung des Ausgangs geleitet werden
Ausnahmen von der Einbahnregelung können sich evtl. für Menschen mit Behinderungen ergeben,
falls die Ausgänge nicht barrierefrei erreicht werden können-die Wahlhelfer werden darauf bei
Bedarf hinweisen.

Im Ortsteil Zwergen musste das Wahllokal verlegt werden da die Bauarbeiten am und im
Dorfgemeinschaftshaus noch nicht abgeschlossen sind.
Das Wahllokal befindet sich jetzt im Gebäude des Feuerwehrgerätehauses, Auf dem Köstermorgen
2, in Zwergen.

Es werden nur so viele Wahlkabinen in den Wahllokalen aufgestellt, wie es die Größe des
Wahlraumes unter Berücksichtigung der gebotenen Abstände erlaubt.

Alle Wahllokale werden im Eingangsbereich mit Händedesinfektionsmittelspendern ausgestattet.
Darüber hinaus erhalten alle Wahlvorstände Flächen und Händedesinfektionsmittel zur Desinfektion
von Wahlkabinen, Stiften etc. Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert. Die Wahlräume
werden regelmäßig gelüftet.

Die Wähler werden dringend gebeten, eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels
mitzubringen. Andernfalls stehen bei der Ausgabestelle des Stimmzettels desinfizierte
Kugelschreiber zur Verfügung, die bei der Abgabe der Stimmzettel zurückgegeben werden. Die Stifte
werden dann desinfiziert und wieder in Umlauf gegeben.

In den Wahlräumen und deren Zuwegung ist gem. § 1 und 7 der Corona-Kontakt- und
Betriebsbeschränkungsverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt sowohl für
Wähler, Wahlhelfer und evtl. Wahlbeobachter. Es werden bei Bedarf sog. Einmalmasken zur
Verfügung gestellt.

Die Stellen, an denen der Wähler an den Wahlvorstand herantritt, werden mit einer Plexiglasscheibe
geschützt (bei der Stimmzettelausgabe und dem Einwurf in die Wahlurne).
In und an den Wahllokalen werden Hinweisschilder angebracht, die auf die Einhaltung von
Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen sowie die Beachtung der Wegeführung hinweisen.

Für weitere Fragen zur Bürgermeisterdirektwahl steht das Wahlamt unter der Tel. 05676 9898 12 zur
Verfügung.

Versammlungen der Jagdgenossenschaften Haueda und Liebenau fallen aus

Amtliche Bekannmachungen

Versammlungen der Jagdgenossenschaften Haueda und Liebenau fallen aus

Die für Donnerstag, den 05. November 2020, um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Haueda vorgesehene Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung Haueda sowie
die für Freitag, den 06. November 2020, 20:00 Uhr, im Saal des Ratskellers Liebenau vorgesehene Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung Liebenau
finden nicht statt.