Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Liebenau) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://stadt-liebenau.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Liebenau
Lacheweg 1
34396 Liebenau
Telefon: +49 56 76 - 98 98 10
Telefax: +49 56 76 - 98 98 82
E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Unsere Website wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die
digitale Barrierefreiheit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.
Wir arbeiten daran, bestehende nicht barrierefreie Inhalte schrittweise anzupassen und neue Inhalte
grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen der BITV 2.0 sowie
den Empfehlungen zur nutzerfreundlichen Gestaltung kommunaler Websites.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Für Fragen zur digitalen Barrierefreiheit steht Ihnen die
Stadtverwaltung Liebenau gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an:
verwaltung@stadt-liebenau.de
oder telefonisch unter: +49 56 76 – 98 98 10.
Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Liebenau, bei neuen Inhalten bereits in der Planungsphase auf
Barrierefreiheit zu achten und redaktionelle Hinweise zur barrierearmen Gestaltung intern weiterzugeben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft.